TuS Scharfenberg lädt zur JHV am 09.03.2018, 20:00 Uhr im Landhotel Schnier ein!

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Totengedenken
  2. Verlesung des Protokolls der letzten JHV
  3. Jahres- und Rechenschaftsbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer und Wahl eines neuen Kassenprüfers
  5. Entlastung des Gesamtvorstandes
  6. Wahl des 1. Vorsitzenden/der 1. Vorsitzenden
  7. Wahl des Kassierers/der Kassiererin
  8. Diskussion und Abstimmung über die Satzungsänderungen
  9. Wahl des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin Freizeit- und Breitensport
  10. Wahl des stellvertretenden Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin Freizeit- und Breitensport
  11. Diskussion über das Sportfest 2019
  12. Anträge

Scharfenberg, 03.02.2019

Geschäftsführung

Vorschläge zur Satzungsänderung des Turn- und Sportverein Union Scharfenberg e.V. in der Mitgliederversammlung am  09.03.2019      

bisher:

§ 10     Die Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

  1. der Vorstand. Dieser besteht aus folgenden Personen:
    1. das Präsidium

Der Vorstand iSd § 26 BGB besteht BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Diese vertreten den Verein gemeinschaftlich.

 b.  der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Präsidium und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin, dem Kassierer/der Kassiererin, dem Jugendleiter/der Jugendleiterin und dem Abteilungsleiter/ der Abteilungsleiterin des Freizeit und Breitensports

c.   der Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den für spezielle Aufgaben zu wählenden Beisitzer/Beisitzerinnen.

  • die Jahreshauptversammlung

neu:

§ 10     Die Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

  • der Vorstand. Dieser besteht aus folgenden Personen:
    • das Präsidium

Der Vorstand iSd § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Diese vertreten den Verein gemeinschaftlich.

 b.  der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Präsidium und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin, dem Kassierer/der Kassiererin, dem Abteilungsleiter/ der Abteilungsleiterin und dem Stellvertreter/der Stellvertreterin des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin des Freizeit- und Breitensports

c.   der Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den für spezielle Aufgaben zu wählenden Beisitzer/Beisitzerinnen.

  • die Jahreshauptversammlung

bisher:

§11

[…]

  • Damit bei Neuwahlen nicht immer der komplette Gesamtvorstand neu gewählt werden muss, werden zwei Präsidiumsmitglieder, der Jugendleiter/die Jugendleiterin sowie der Abteilungsleiter/ die Abteilungsleiterin des Freizeit und Breitensports in einem Jahr und das dritte Präsidiumsmitglied, der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin und der Kassierer/die Kassiererin im nächsten Jahr gewählt.

Die Beisitzer/die Beisitzerinnen werden alle zwei Jahre gewählt. Auf Antrag kann die Wahl „en bloc“ erfolgen.

[…]

neu:

§ 11     Der Gesamtvorstand

  1. Der Gesamtvorstand führt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung aus. Er verwaltet das Vereinsvermögen.
  2. Die Geschäftsverteilung innerhalb des Gesamtvorstands wird durch die Geschäftsordnung geregelt.
  3. Der Gesamtvorstand wird von der Jahreshauptversammlung gewählt und abberufen. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
  4. Damit bei Neuwahlen nicht immer der komplette Gesamtvorstand neu gewählt werden muss, werden die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende, der Kassierer / die Kassiererin sowie Abteilungsleiter / die Abteilungsleiterin des Freizeit- und Breitensports in einem Jahr und die stellvertretende Vorsitzende/der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin sowie die Stellvertreterin / der Stellvertreter des Abteilungsleiters / der Abteilungsleiterin des Freizeit- und Breitensports im nächsten Jahr gewählt.

Die Beisitzer/die Beisitzerinnen werden alle zwei Jahre gewählt. Auf Antrag kann die Wahl „en bloc“ erfolgen.

[…]

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