Tagesordnung
- Begrüßung und Totengedenken
- Verlesung des Protokolls der letzten JHV
- Jahres- und Rechenschaftsbericht
- Bericht der Kassenprüfer und Wahl eines neuen Kassenprüfers
- Entlastung des Gesamtvorstandes
- Wahl des 1. Vorsitzenden/der 1. Vorsitzenden
- Wahl des Kassierers/der Kassiererin
- Diskussion und Abstimmung über die Satzungsänderungen
- Wahl des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin Freizeit- und Breitensport
- Wahl des stellvertretenden Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin Freizeit- und Breitensport
- Diskussion über das Sportfest 2019
- Anträge
Scharfenberg, 03.02.2019
Geschäftsführung
Vorschläge zur Satzungsänderung des Turn- und Sportverein Union Scharfenberg e.V. in der Mitgliederversammlung am 09.03.2019
bisher:
§ 10 Die Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
- der
Vorstand. Dieser besteht aus folgenden Personen:
- das Präsidium
Der Vorstand iSd § 26 BGB besteht BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Diese vertreten den Verein gemeinschaftlich.
b. der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Präsidium und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin, dem Kassierer/der Kassiererin, dem Jugendleiter/der Jugendleiterin und dem Abteilungsleiter/ der Abteilungsleiterin des Freizeit und Breitensports
c. der Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den für spezielle Aufgaben zu wählenden Beisitzer/Beisitzerinnen.
- die Jahreshauptversammlung
neu:
§ 10 Die Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
- der
Vorstand. Dieser besteht aus folgenden Personen:
- das Präsidium
Der Vorstand iSd § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Diese vertreten den Verein gemeinschaftlich.
b. der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Präsidium und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin, dem Kassierer/der Kassiererin, dem Abteilungsleiter/ der Abteilungsleiterin und dem Stellvertreter/der Stellvertreterin des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin des Freizeit- und Breitensports
c. der Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und den für spezielle Aufgaben zu wählenden Beisitzer/Beisitzerinnen.
- die Jahreshauptversammlung
bisher:
§11
[…]
- Damit bei Neuwahlen nicht immer der komplette Gesamtvorstand neu gewählt werden muss, werden zwei Präsidiumsmitglieder, der Jugendleiter/die Jugendleiterin sowie der Abteilungsleiter/ die Abteilungsleiterin des Freizeit und Breitensports in einem Jahr und das dritte Präsidiumsmitglied, der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin und der Kassierer/die Kassiererin im nächsten Jahr gewählt.
Die Beisitzer/die Beisitzerinnen werden alle zwei Jahre gewählt. Auf Antrag kann die Wahl „en bloc“ erfolgen.
[…]
neu:
§ 11 Der Gesamtvorstand
- Der Gesamtvorstand führt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung aus. Er verwaltet das Vereinsvermögen.
- Die Geschäftsverteilung innerhalb des Gesamtvorstands wird durch die Geschäftsordnung geregelt.
- Der Gesamtvorstand wird von der Jahreshauptversammlung gewählt und abberufen. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
- Damit bei Neuwahlen nicht immer der komplette Gesamtvorstand neu gewählt werden muss, werden die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende, der Kassierer / die Kassiererin sowie Abteilungsleiter / die Abteilungsleiterin des Freizeit- und Breitensports in einem Jahr und die stellvertretende Vorsitzende/der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin sowie die Stellvertreterin / der Stellvertreter des Abteilungsleiters / der Abteilungsleiterin des Freizeit- und Breitensports im nächsten Jahr gewählt.
Die Beisitzer/die Beisitzerinnen werden alle zwei Jahre gewählt. Auf Antrag kann die Wahl „en bloc“ erfolgen.
[…]